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Beförderungspapiere

Die Beförderungspapiere eines Gefahrguttransportes sollten mindestens folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung des Gutes einschließlich Kennzeichennummer
  • die Klasse
  • die Ziffer der Stoffaufzählung sowie gegebenenfalls den Buchstaben
  • die Buchstaben ADR od. RID
  • die Gesamtmenge der gefährliche Güter
  • den Namen und die Anschrift des Absenders
  • den Namen und die Anschrift des Empfängers
  • eine Erklärung entsprechend einer Sondervereinbarung

 

 

 

 

 

 

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ätzend brennbar brandfördernd explosiv giftig gesundheitsschädlich infektiös radioaktiv umweltgiftig

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