Beförderungspapiere
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Die Beförderungspapiere eines Gefahrguttransportes sollten mindestens
folgende Angaben enthalten:
- die Bezeichnung des Gutes einschließlich Kennzeichennummer
- die Klasse
- die Ziffer der Stoffaufzählung sowie gegebenenfalls den Buchstaben
- die Buchstaben ADR od. RID
- die Gesamtmenge der gefährliche Güter
- den Namen und die Anschrift des Absenders
- den Namen und die Anschrift des Empfängers
- eine Erklärung entsprechend einer Sondervereinbarung
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