Nicht nur klassisch zu Silvester sondern auch bei Geburtstagen,
Hochzeiten und anderen privaten Feiern kommt es immer mehr in Mode
Feuerwerke oder Kracher abzufeuern. Aus diesem Grund muss an dieser
Stelle darauf hingewiesen werden, dass jedes Feuerwerk und jede
Knallerei gemäß Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet generell verboten
sind.
Verschärfte Bestimmungen gelten insbesondere für die Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von
Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und
Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
Gemäß dem Pyrotechnikgesetz gilt generell: Kein Feuerwerk im Ortsgebiet!
Ebenso dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (u.a. Raketen und
Kracher) innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen
nicht verwendet werden. Ausgenommen davon sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1
– wie Knallerbsen und Fontänen.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen!
Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Einfluss von Drogen und Alkohol,
verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte
Feuerwerkskörper, Witterungseinflüsse, selbst produzierte Knallkörper,
illegale Böller sowie leichtsinniger und verantwortungsloser Umgang mit
Feuerwerkskörpern führen immer wieder zu zahlreichen Unfällen mit Personen-
und Sachschäden.
Besonders die Augen, Ohren und Hände werden bei Verletzungen durch
Feuerwerks- bzw. Knallkörper in Mitleidenschaft gezogen. Verbrennungen,
Augenverletzungen und Schalltraumata sind die Folge manch explosiver Feier.
Fazit: Im Umgang mit Pyrotechnik ist Vorsicht geboten, besonders
alkoholisierte Menschen und Kinder sollten von derartigem “Spielzeug”
ferngehalten werden.
Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die
Hände. Vor allem Kinder halten die Kracher oft so lange in der Hand bis der
Knallkörper explodiert.
Sicherheitstipps
Damit der gute Euro nicht umsonst verpulvert und Silvester ein Knaller ohne
Verletzungen wird, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps für die Handhabung
von Feuerwerkskörper, sowie einen Überblick über die gesetzliche Regelungen im
Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zusammengestellt:
- Nie in Richtung von Menschen werfen oder schießen, sondern nur auf
einsichtigen, freien Plätzen. Besondere Rücksicht auf kleine Kinder
(Kinderwagen!) und alte Menschen nehmen!
- Bitte beachten Sie die Ruhezone vor Spitälern und Pflegeheimen!
- Knallkörper, Raketen und dgl. nur im Freien verwenden.
- Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B.
Teller). Halten Sie eventuell ein Glas Wasser zur Sicherheit bereit.
- Bedenken Sie vor allem, dass Haustiere unter den Knallern besonders
leiden. Unkontrollierte Fluchtreaktionen können auch Menschen gefährden
(z.B. Pferde)
- Knallkörper keinesfalls in geschlossenen Behältern detonieren lassen:
Höchste Verletzungsgefahr durch Splitter. Kracher nur anreiben, nie mit
Feuerzeug anzünden (kann Explosion in der Hand auslösen)!
- Witterungs- und Umgebungsbedingungen beachten (Windverhältnisse, nahe
gelegene Gebäude, Brennbarkeit der Umgebung)!
- Raketen: Abschuss aus fest verankerten Röhren (ev. Flaschen),
Führungsstab darf nie fixiert sein; nie abschießen, wenn offene Fenster oder
brennbares Material (Stroh und dergleichen) in der Flugbahn liegen könnten!
- Blindgänger frühestens nach fünf Minuten wieder angreifen und entsorgen,
keine weiteren Zündversuche, nie daran basteln. Keine defekten Produkte
verwenden: Raketen mit abgebrochenem Führungsstab fliegen unkontrolliert.
Produkte nur einzeln verwenden, nie bündeln, da die Explosionswirkung
steigt!
- Niemals Kinder und alkoholisierte Menschen alleine mit den
Feuerwerkskörpern lassen!
- Zuseher sollten genügend Sicherheitsabstand einhalten!
Gesetzliche Regelungen
Grundsätzlich gibt es bei den pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen. Die
Einteilung erfolgt nach dem Gewicht des Sprengpulvers (Treibsatz).
- Klasse I: Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallerbsen unter drei
Gramm. Sie sind relativ ungefährlich und dürfen das ganze Jahr verkauft
werden, sogar an Kinder. Kennzeichnung “Schwarz”.
- Klasse II: Kleinfeuerwerke wie Raketen bis 100 Meter Steighöhe,
“Piraten”, Kanonenschläge, Chinaböller oder Feuerräder unter 50 Gramm. Die
Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist generell verboten, also nicht nur
den Händlern, sondern auch Eltern oder anderen Erwachsenen. Kennzeichnung
“Grün”.
- Klasse III: Mittelfeuerwerke bis 250 Gramm, etwa Wirbelraketen oder
Blitzknallbomben. Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis zum
Abbrennen. Kennzeichnung “Blau”.
- Klasse IV: Großfeuerwerke über 250 Gramm. Abgabe nur gegen Vorlage einer
behördlichen Erlaubnis, etwa für Feuerwerker. Kennzeichnung “Rot”.